Zwei Stromtarife mit demselben Cent-Betrag je Kilowattstunde können am Jahresende unterschiedlich teuer sein. Der Grund steht meist schon auf der ersten Seite des Angebots, wird aber leicht überlesen: Ein Stromtarif hat nicht einen Preis, sondern zwei.
Wer Angebote nur nach dem beworbenen Cent-Betrag sortiert, vergleicht die Hälfte des Tarifs. Für Haushalte mit sehr niedrigem oder sehr hohem Verbrauch kehrt sich die Rangfolge dadurch regelmäßig um.
Grundpreis und Arbeitspreis
Jeder Liefervertrag für Haushaltsstrom besteht aus zwei Bestandteilen:
- Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Monat oder pro Jahr. Er fällt unabhängig davon an, wie viel Strom verbraucht wird — auch bei null Kilowattstunden.
- Der Arbeitspreis wird je verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Er ist der Betrag, mit dem in der Werbung geworben wird.
Die Jahreskosten ergeben sich damit aus: Grundpreis je Jahr plus Jahresverbrauch mal Arbeitspreis. Beide Posten zusammen ergeben erst den Preis, der tatsächlich bezahlt wird.
Wo zwei Tarife die Plätze tauschen
Ein Beispiel mit frei gewählten, aber realistischen Werten. Tarif A hat einen Grundpreis von 180 Euro im Jahr und einen Arbeitspreis von 26 Cent. Tarif B hat einen Grundpreis von 90 Euro und einen Arbeitspreis von 30 Cent.
| Jahresverbrauch | Tarif A | Tarif B | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 1.500 kWh (Single) | 570 € | 540 € | B |
| 2.250 kWh (Kipppunkt) | 765 € | 765 € | gleich |
| 3.500 kWh (Paar) | 1.090 € | 1.140 € | A |
| 5.000 kWh (Familie) | 1.480 € | 1.590 € | A |
Der Kipppunkt liegt hier bei 2.250 Kilowattstunden im Jahr. Darunter gewinnt der Tarif mit dem höheren Arbeitspreis, darüber der mit dem höheren Grundpreis. Rechnerisch ergibt sich die Schwelle aus der Differenz der Grundpreise geteilt durch die Differenz der Arbeitspreise: 90 Euro geteilt durch 4 Cent.
Das ist der Grund, warum eine allgemeine Aussage wie „dieser Anbieter ist günstiger“ ohne Verbrauchsangabe nicht zu beantworten ist.
Woraus sich der Arbeitspreis zusammensetzt
Der Arbeitspreis ist kein reiner Beschaffungspreis. Er enthält nach der Systematik der Bundesnetzagentur im Wesentlichen drei Blöcke: die Kosten für Beschaffung und Vertrieb, die Netzentgelte einschließlich Messstellenbetrieb sowie staatlich veranlasste Bestandteile. [1]
Zu den staatlich veranlassten Bestandteilen zählen unter anderem die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, Umlagen sowie die Umsatzsteuer, die auf die übrigen Bestandteile aufgeschlagen wird. [1] Ein Anbieter kann deshalb nur einen Teil des Endpreises selbst beeinflussen — das erklärt, warum sich Preisunterschiede zwischen Anbietern meist in einem überschaubaren Rahmen bewegen.
Die Netzentgelte sind regional unterschiedlich. Derselbe Tarif desselben Anbieters kann in zwei Netzgebieten deshalb verschieden viel kosten.
Neukundenbonus und Preisgarantie
Viele beworbene Tarife enthalten einen einmaligen Bonus im ersten Jahr. Vergleichsrechner zeigen ihn häufig direkt in den Jahreskosten verrechnet an. Das ergibt für das erste Jahr ein zutreffendes Bild, für das zweite Jahr nicht.
Drei Termine, die selten zusammenfallen:
- das Ende der Bonuslaufzeit, meist zwölf Monate,
- das Ende der Preisgarantie, häufig anders terminiert,
- das Ende der Mindestvertragslaufzeit samt Kündigungsfrist.
Wer nur den ersten Termin im Kalender hat, verlängert unter Umständen zu einem Preis, der ohne Bonus gerechnet deutlich über dem Vergleichsangebot liegt.
Auch der Umfang einer Preisgarantie ist zu lesen. Eine eingeschränkte Preisgarantie nimmt regelmäßig Steuern, Abgaben und Umlagen aus — genau die Bestandteile, die sich politisch ändern können.
Was sich vor einem Wechsel klären lässt
- Jahresverbrauch aus der letzten Jahresabrechnung, nicht aus dem Abschlag.
- Grundpreis und Arbeitspreis getrennt notieren und beide in die Rechnung nehmen.
- Bonus herausrechnen und die Kosten für das zweite Jahr separat ansehen.
- Laufzeit, Kündigungsfrist und Preisgarantie mit Datum erfassen.
- Abschlagshöhe prüfen: Ein zu niedrig angesetzter Abschlag verschiebt die Kosten nur in die Nachzahlung.
Die Bundesnetzagentur betreibt mit dem Verbraucherportal eine neutrale Anlaufstelle zu Rechten beim Anbieterwechsel und zur Zusammensetzung des Strompreises. [1][2]
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Quellen
- Bundesnetzagentur: Strompreise und Preisbestandteile. Zusammensetzung des Haushaltsstrompreises aus Beschaffung und Vertrieb, Netzentgelten und staatlich veranlassten Bestandteilen. bundesnetzagentur.de
- Bundesnetzagentur, Verbraucherportal Energie: Lieferantenwechsel und Verträge. bundesnetzagentur.de
- Verbraucherzentrale: Stromanbieter wechseln — worauf zu achten ist. verbraucherzentrale.de
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Energie-, Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfachte Illustrationen, keine Prognosen und keine Zusagen. Tatsächliche Beträge können höher oder niedriger ausfallen.
Angaben beziehen sich auf den genannten Stand und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle, etwa eine Verbraucherzentrale, einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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