Steckersolargeräte, im Alltag Balkonkraftwerk genannt, sind rechtlich von größeren Photovoltaikanlagen abgegrenzt. Für sie gelten eigene, deutlich vereinfachte Regeln. Mit dem Solarpaket I hat der Gesetzgeber diese Vereinfachungen noch einmal erweitert.
Wer ein Gerät kauft, sollte vor allem zwei Zahlen und einen Verwaltungsschritt kennen. Alles Weitere ist Technik und Standort.
800 Watt einspeisen, 2.000 Watt Module
Die beiden maßgeblichen Grenzwerte betreffen unterschiedliche Bauteile und werden deshalb häufig durcheinandergebracht:
Dass die Modulleistung höher liegen darf als die Einspeiseleistung, ist kein Widerspruch. Module erreichen ihre Nennleistung nur unter Laborbedingungen. Bei schwacher Sonne, Bewölkung, ungünstiger Ausrichtung oder im Winter liefern sie deutlich weniger. Eine größere Modulfläche hinter einem 800-Watt-Wechselrichter sorgt dafür, dass die 800 Watt öfter im Jahr tatsächlich erreicht werden — der Wechselrichter begrenzt die Abgabe nach oben.
Ein Register statt zwei Anmeldungen
Steckersolargeräte müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Registrierung ist kostenlos und über ein vereinfachtes Formular möglich, das deutlich weniger Angaben verlangt als bei einer Dachanlage. [1]
Die früher zusätzlich nötige separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist für Steckersolargeräte entfallen; der Netzbetreiber erhält die Daten aus dem Register. [1][2]
Zum Zähler. Alte Ferraris-Zähler mit Drehscheibe können rückwärts laufen, wenn eingespeist wird. Das ist zulässigerweise übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber den Zähler tauscht. Der Tausch wird vom Netzbetreiber veranlasst und muss nicht selbst beauftragt werden.
Mietwohnung und Eigentumswohnung
Steckersolargeräte sind inzwischen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen worden. Für Mieter ist die Zustimmung des Vermieters, für Wohnungseigentümer der Beschluss der Gemeinschaft damit grundsätzlich leichter durchzusetzen als zuvor — verweigert werden kann sie nur noch aus besonderen Gründen. [3]
Das ersetzt nicht die Abstimmung. Zu klären bleiben in der Praxis die Art der Befestigung, die Standsicherheit, das Erscheinungsbild der Fassade und die Frage, wer bei einem Auszug den Rückbau übernimmt.
Was realistisch ankommt
Der Ertrag hängt an Ausrichtung, Neigung und Verschattung. Ein senkrecht an der Balkonbrüstung montiertes Modul steht ungünstiger als ein aufgeständertes auf einem Flachdach oder einer Terrasse. Für eine erste Einordnung gilt: Ein Gerät liefert nur dann einen finanziellen Vorteil, wenn der erzeugte Strom im selben Moment im Haushalt verbraucht wird.
Anders als bei einer Dachanlage gibt es für eingespeisten Überschuss aus einem Steckersolargerät in aller Regel keine Vergütung. Wer tagsüber außer Haus ist und keine nennenswerte Grundlast hat, verschenkt den erzeugten Strom ans Netz. Das ist der wichtigste Unterschied zur Wirtschaftlichkeitsrechnung einer Dachanlage.
Vor dem Kauf zu klären
- Ausrichtung und Verschattung des vorgesehenen Platzes über den Tagesverlauf.
- Grundlast des Haushalts: Was läuft dauerhaft, auch wenn niemand zu Hause ist?
- Befestigung: Windlast, Statik der Brüstung, zulässige Montageart.
- Wechselrichter: Leistung, Konformitätserklärung, Garantiedauer.
- Registrierung: Eintrag im Marktstammdatenregister nach Inbetriebnahme.
- Absprache mit Vermieter oder Eigentümergemeinschaft, schriftlich.
Die Bundesnetzagentur stellt zu Steckersolargeräten eine eigene Informationsseite mit dem vereinfachten Registrierungsweg bereit. [1]
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Quellen
- Bundesnetzagentur: Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke). Vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister, Wegfall der separaten Netzbetreiberanmeldung, Leistungsgrenzen. bundesnetzagentur.de
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Solarpaket I. Erleichterungen für Steckersolargeräte. bmwk.de
- Verbraucherzentrale: Steckersolargeräte — was Mieter und Eigentümer wissen müssen. verbraucherzentrale.de
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