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Anzeige · Advertorial · keine Anlageberatung Stand 28.08.2026
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Energie · Haus · Steuern · Verbraucher

Energie · Photovoltaik

Dieses Geld steckt möglicherweise schon am eigenen Haus

Wie eine ungenutzte Dachfläche durch Solarstrom finanziell interessant werden kann.

Anzeige · Informationsangebot. Dieser Beitrag ist ein Advertorial und dient der allgemeinen Information über Photovoltaik auf Wohngebäuden. Er ist keine individuelle Energie-, Steuer-, Rechts-, Finanz- oder Anlageberatung und stellt kein Angebot für eine Solaranlage dar. Ob sich eine Anlage wirtschaftlich lohnt, hängt unter anderem von Dachfläche, Ausrichtung, Verschattung, Stromverbrauch, Eigenverbrauch, Anlagenpreis, Finanzierung, Speicher und den jeweils geltenden Regelungen ab.
Ein Hausbesitzer steht im Vorgarten seines Einfamilienhauses und blickt zum Dach mit Photovoltaikmodulen hinauf

Bei einem Eigenheim denken die meisten Menschen bei den laufenden Kosten zuerst an Kreditrate, Heizung, Strom, Versicherung und Instandhaltung. Das Dach wirkt dagegen wie ein passiver Teil des Hauses: Es schützt vor Regen und Wetter, verursacht irgendwann Reparaturkosten und ist ansonsten einfach da.

Genau diese Fläche kann bei passenden Voraussetzungen eine zweite Funktion übernehmen. Mit einer Photovoltaikanlage wird Sonnenlicht in elektrischen Strom umgewandelt. Dieser Strom kann direkt im Haushalt genutzt werden. Wird mehr erzeugt als gerade benötigt, kann der Überschuss ins öffentliche Netz fließen.

Der Titel dieses Beitrags ist bewusst vorsichtig formuliert. Es geht nicht um einen versteckten Geldanspruch und nicht um eine garantierte Auszahlung. Gemeint ist ein realer wirtschaftlicher Mechanismus — und der wirkt nicht auf jedem Dach gleich.

Zwei Wege, wie das Dach finanziell wirkt

Finanziell entstehen durch eine Photovoltaikanlage zwei unterschiedliche Effekte, die in dieselbe Rechnung gehören, aber unterschiedlich stark wiegen:

  • Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der sonst vom Stromanbieter gekauft werden müsste.
  • Einspeisung: Überschüssiger Strom kann unter den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergütet werden.

Bei Solarstrom denken viele zuerst an das Einspeisen ins öffentliche Netz. Für typische private Wohnhäuser ist jedoch häufig der Eigenverbrauch finanziell wichtiger. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Anlage sich umso schneller rechnen kann, je mehr des selbst erzeugten Stroms direkt im eigenen Haushalt genutzt wird. [1]

Was der Vergleich mit Netzstrom zeigt

Natürlich liegen keine Geldscheine auf dem Dach. Der finanzielle Wert entsteht dadurch, dass eine vorhandene Fläche für die Stromerzeugung genutzt werden kann — und dass der so erzeugte Strom über die Laufzeit günstiger sein kann als der Bezug aus dem Netz.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale liegen die rechnerischen Kosten für selbst erzeugten Strom bei typischen Anlagen von etwa 5 bis 10 kWp ungefähr bei 10 bis 15 Cent pro Kilowattstunde, während Haushaltsstrom aus dem Netz in ihrem Vergleich ungefähr 30 Cent brutto pro Kilowattstunde kostet. [1]

10–15Cent je Kilowattstunde: rechnerische Kosten für selbst erzeugten Solarstrom bei typischen Anlagen von 5 bis 10 kWp
≈ 30Cent je Kilowattstunde brutto: Haushaltsstrom aus dem Netz im aktuellen Vergleich der Verbraucherzentrale

Das ist keine Garantie für den Einzelfall. Die tatsächlichen Kosten des eigenen Solarstroms hängen vom Kaufpreis, der Lebensdauer, dem Ertrag, den Finanzierungskosten und der Wartung ab. Der Vergleich erklärt aber, warum der Eigenverbrauch wirtschaftlich so schwer wiegt.

Wichtig ist dabei eine Einschränkung: Der wirtschaftliche Vorteil einer selbst genutzten Kilowattstunde ist nicht automatisch der volle Strompreis. Die Anlage hat Geld gekostet und verursacht über ihre Lebensdauer weitere Kosten.

Eine Hausbesitzerin betrachtet die freie Dachfläche ihres Hauses und hält dabei einen Planungsbogen in der Hand
Eine freie Dachfläche ist der Ausgangspunkt der Rechnung, nicht ihr Ergebnis. Ausrichtung, Verschattung und Zustand des Daches entscheiden mit.

Wie viel vom eigenen Strom lässt sich selbst nutzen?

Das hängt stark vom Haushalt ab. Entscheidend sind vor allem der jährliche Stromverbrauch, die Tageszeit des Verbrauchs, die Anlagengröße, Ausrichtung und Verschattung, eine mögliche Wärmepumpe, das Laden eines Elektroautos, ein vorhandener Batteriespeicher und das Energiemanagement.

Die Verbraucherzentrale nennt als grobe Orientierung, dass eine typische Anlage ohne Batteriespeicher rund 30 Prozent des jährlichen Stromverbrauchs eines Haushalts abdecken kann. Mit Batteriespeicher können in geeigneten Konstellationen rund 70 Prozent erreicht werden. [1]

Zwei Begriffe, die gern verwechselt werden.

  • Eigenverbrauchsquote: Welcher Anteil des erzeugten Solarstroms wird im Haushalt genutzt?
  • Autarkiegrad: Welcher Anteil des gesamten Strombedarfs wird durch die eigene Anlage gedeckt?

Eine große Anlage kann einen hohen Autarkiegrad erreichen und gleichzeitig viel einspeisen. Eine sehr kleine Anlage kann fast ihren gesamten Strom selbst verbrauchen und trotzdem nur einen kleinen Teil des Jahresbedarfs decken. Ein einzelner Prozentsatz in einem Angebot sagt deshalb wenig aus.

Die Einspeisevergütung für Inbetriebnahmen ab August 2026

Strom, der im Haushalt nicht benötigt wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Für Anlagen bis 100 kW kann nach den EEG-Regeln eine feste Einspeisevergütung in Anspruch genommen werden. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, der installierten Leistung und danach, ob nur Überschüsse oder der gesamte Solarstrom eingespeist werden. [2]

Anzulegende Werte für Gebäudeanlagen, Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027
LeistungsbereichÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,70 ct12,22 ct
über 10 bis 40 kW6,66 ct10,24 ct
über 40 bis 100 kW5,44 ct10,24 ct

Bei größeren Anlagen werden die Leistungsstufen nicht pauschal auf die gesamte Anlage angewandt. Die Vergütung wird nach den jeweils einschlägigen Leistungsanteilen berechnet. Für ein typisches Einfamilienhaus ist vor allem der Bereich bis 10 kWp relevant.

Auf den ersten Blick wirkt die Volleinspeisung mit 12,22 statt 7,70 Cent attraktiver. Dabei wird der Solarstrom aber nicht zur Senkung des eigenen Netzbezugs genutzt. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass bei privaten Wohngebäuden in vielen Fällen gerade die Eigenversorgung wirtschaftlich attraktiver ist, weil selbst genutzter Solarstrom deutlich teureren Netzstrom ersetzt. [1][3]

Eine Beispielrechnung mit offen genannten Annahmen

Angenommen, eine Anlage erzeugt in einem Jahr Strom, von dem 2.000 kWh direkt im Haushalt genutzt werden und 2.000 kWh als Überschuss ins Netz fließen. Angenommen weiter, der Haushalt zahlt ohne Photovoltaik 30 Cent je Kilowattstunde für Netzstrom, und für die Einspeisung gilt der Satz von 7,70 Cent.

1. Der selbst genutzte Anteil
2.000 kWh × 0,30 € = 600 € weniger eingekaufter Netzstrom.

2. Der eingespeiste Anteil
2.000 kWh × 0,077 € = 154 € Einspeisevergütung.

Die 600 Euro sind ausdrücklich nicht dasselbe wie 600 Euro Gewinn. Von der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung müssen Anschaffungskosten, Finanzierung, Wartung, Reparaturen und mögliche Speicherverluste abgezogen werden. Auch die 154 Euro sind keine Ertragsprognose.

Aufschlussreich ist an dieser Stelle weniger die Summe als das Verhältnis: Dieselbe Strommenge trägt im Eigenverbrauch rund viermal so viel bei wie in der Einspeisung. Der Unterschied liegt allein im Preisabstand zwischen Haushaltsstrom und Vergütungssatz.

Eine freie Dachfläche ist nicht automatisch eine gute Solarfläche

Vor einer Investition sollten unter anderem geprüft werden: nutzbare Dachfläche, Dachzustand und Restlebensdauer, Dachneigung, Ausrichtung, Verschattung durch Bäume, Gauben oder Nachbargebäude, Statik, mögliche Denkmalschutzvorgaben, der vorhandene Zählerschrank, der Netzanschluss sowie der geplante Stromverbrauch der kommenden Jahre.

Die Verbraucherzentrale betont, dass nicht nur klassische Süddächer infrage kommen. Auch unverschattete Dachflächen von West bis Ost sowie Flachdächer können geeignet sein. [1] Als grobe Orientierung nennt sie für rund 1 kWp Anlagenleistung etwa fünf bis sieben Quadratmeter Fläche. Bei einer Anlage mit 8 kWp wäre damit grob eine Modulfläche in der Größenordnung von 40 bis 56 Quadratmetern relevant. [1]

Ein Hausbesitzer und ein Techniker begutachten vom Garten aus die Dachflächen eines Einfamilienhauses
Nicht das Werbefoto entscheidet, sondern der Ertrag an diesem konkreten Standort. Schornstein, Gauben und Verschattung gehören in die Planung.

Eine häufige Überlegung lautet, nur so viele Module zu installieren, wie für den unmittelbaren Eigenverbrauch nötig sind. Das klingt logisch, muss aber nicht die beste Lösung sein.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass kleine Anlagen pro Kilowatt installierter Leistung häufig teurer sind als größere. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine geeignete Dachfläche stärker auszunutzen, statt die Anlage künstlich klein zu halten. [1] Dazu kommt, dass sich der Strombedarf eines Hauses ändern kann — durch ein Elektroauto, eine Wärmepumpe, eine Klimaanlage oder zusätzliche Haushaltsmitglieder.

Batteriespeicher: mehr Eigenverbrauch, nicht automatisch mehr Rendite

Ein Batteriespeicher kann Solarstrom vom Nachmittag in die Abend- und Nachtstunden verschieben. Dadurch kann mehr eigener Strom genutzt und weniger Netzstrom bezogen werden. Die Verbraucherzentrale nennt für typische Systeme deutlich höhere Autarkiegrade mit Speicher als ohne. Gleichzeitig ist ein Speicher eine zusätzliche Investition und verursacht Verluste. [1][4]

Eine Hausbesitzerin prüft im Hauswirtschaftsraum einen wandmontierten Batteriespeicher
Ein Speicher verschiebt Solarstrom in die Abendstunden. Ob sich das rechnet, hängt an Kapazität, Wirkungsgrad und Preis — nicht am Autarkiegrad allein.

Mehr Eigenverbrauch bedeutet deshalb nicht automatisch, dass jeder beliebig große Speicher wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei Angeboten sollten insbesondere nutzbare Speicherkapazität, das Verhältnis von Speichergröße zu Verbrauch und PV-Leistung, Wirkungsgrad, Garantiebedingungen, erwartete Lebensdauer, Anschaffungs- und Ersatzkosten sowie das Energiemanagement geprüft werden. Ein zu großer Speicher kann teuer sein und einen Teil seiner Kapazität nur selten sinnvoll nutzen.

Umsatzsteuer und Einkommensteuer sind zwei verschiedene Regeln

Nach § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz gilt für bestimmte Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Die Regelung umfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen Solarmodule, wesentliche Komponenten und Speicher sowie die Installation. [5][6]

Das Bundesfinanzministerium erläutert, dass der Nullsteuersatz unter anderem bei Anlagen auf oder in der Nähe von Privatwohnungen beziehungsweise Wohngebäuden greift. Zur Vereinfachung gelten die Voraussetzungen insbesondere dann als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp beträgt. [5][6]

Begünstigt sind nach den Ausführungen des BMF unter den Voraussetzungen auch wesentliche Komponenten wie Wechselrichter, geeignete Batteriespeicher, die notwendige Erneuerung oder Erweiterung des Zählerschranks, Energiemanagementsysteme sowie die Installation. Reine Wartungs- oder Reparaturleistungen ohne entsprechende begünstigte Lieferung fallen dagegen nicht automatisch darunter. [5]

Es handelt sich nicht um eine Auszahlung. Der Nullsteuersatz ist kein nachträglicher Bonus und kein Zuschuss vom Staat. Bei einer begünstigten Leistung werden schlicht 0 Prozent Umsatzsteuer berechnet. Ein Angebot sollte deshalb genau zeigen, welche Positionen mit welchem Steuersatz abgerechnet werden.

Davon zu unterscheiden ist die Einkommensteuer. Nach § 3 Nummer 72 Einkommensteuergesetz sind Einnahmen und Entnahmen aus bestimmten gebäudebezogenen Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit. Für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, gilt grundsätzlich eine Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sowie eine Grenze von insgesamt 100 kWp pro Steuerpflichtigem beziehungsweise Mitunternehmerschaft. [7][8]

Diese Grenzen sind nicht identisch mit der umsatzsteuerlichen Regel. Bei mehreren Gebäuden, mehreren Einheiten oder größeren Anlagen sollte die steuerliche Einordnung individuell geprüft werden.

Anmeldung, Netzanschluss und Registrierung

Eine netzgekoppelte Anlage ist mit der Montage nicht erledigt. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass jede Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden muss. [9] Bei Aufdachanlagen übernimmt das teilweise der Installationsbetrieb; verantwortlich bleibt jedoch der Betreiber.

Im Angebot sollte deshalb eindeutig stehen, wer den Netzanschluss beantragt, wer die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt, wer die Registrierung durchführt, welche Zählerarbeiten erforderlich sind und wann die Anlage als in Betrieb genommen gilt.

Hinzu kommt eine Regel, die häufig übersehen wird: Nach § 51 EEG kann sich der Zahlungsanspruch in Zeiträumen mit negativen Spotmarktpreisen auf null reduzieren, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für die betreffende Anlage greifen. § 51a EEG sieht im Gegenzug eine Verlängerung des Vergütungszeitraums anhand dieser Zeiten vor. [10][11] Die oft zitierte Einspeisevergütung sollte also nicht so verstanden werden, als würde jede Kilowattstunde zu jeder Uhrzeit ohne weitere Regeln gleich vergütet.

Ein Paar vergleicht am Küchentisch mehrere Angebote für eine Solaranlage
Die Wirtschaftlichkeit entscheidet sich nicht auf dem Dach, sondern am Tisch: Verbrauch, Anlagengröße, Preis und Annahmen müssen zusammenpassen.

Woran sich ein Angebot messen lässt

Eine Solaranlage besteht wirtschaftlich nicht nur aus „Modulpreis minus Stromersparnis“. Eine belastbare Rechnung sollte die Anschaffung (Module, Wechselrichter, Montagesystem, Elektroinstallation, Gerüst, Zählerschrank, optionaler Speicher, Planung und Anmeldung), den laufenden Betrieb (Wartung, Versicherung, Reparaturen, späterer Wechselrichtertausch, gegebenenfalls Speicherersatz, Mess- und Betriebskosten), den Ertrag (Standort, Ausrichtung, Neigung, Verschattung, Degradation) und die Nutzung (Verbrauch, Eigenverbrauchsquote, künftige Wärmepumpe oder Elektroauto) enthalten.

Ein belastbares Angebot sollte außerdem installierte Leistung in kWp, Modultyp und Anzahl, Wechselrichter, Speicherkapazität, prognostizierten Jahresertrag, angenommenen Eigenverbrauch, erwartete Einspeisemenge, angesetzten Strompreis, angesetzte Vergütung, Gesamtpreis, enthaltene Montage- und Elektroarbeiten, Garantien sowie Inbetriebnahme und Anmeldung nachvollziehbar ausweisen. Eine Ertragsprognose ist dabei kein garantiertes Ergebnis: Sonnenstunden und Wetter schwanken, technische Verluste und Verschattung wirken sich aus.

Bei diesen Aussagen lohnt sich Nachfragen:

  • „Ihre Stromrechnung fällt garantiert auf null.“
  • „Die Anlage bezahlt sich sicher in fünf Jahren selbst.“
  • „Jedes Dach bringt mehrere Tausend Euro Gewinn pro Jahr.“
  • „Der Staat bezahlt Ihre Solaranlage.“
  • „Sie haben Anspruch auf eine feste Solarförderung von X Euro.“

Solche Aussagen lassen wesentliche Bedingungen weg. Regionale Förderprogramme kann es geben, sie unterscheiden sich aber nach Bundesland, Kommune, Zeitpunkt und Budget, können ausgeschöpft sein und verlangen teilweise, dass der Antrag vor der Auftragserteilung gestellt wird. Förderungen sollten deshalb immer direkt bei der zuständigen offiziellen Stelle geprüft werden.

Auch die Modelle unterscheiden sich: Barkauf, Finanzierung, Kredit sowie Miet- oder Pachtmodelle führen zu sehr unterschiedlichen Gesamtkosten. Ein niedriger monatlicher Betrag sagt allein wenig aus. Die Verbraucherzentrale empfiehlt grundsätzlich, mehrere Angebote zu vergleichen und Mietmodelle nicht nur anhand der Monatsrate zu bewerten. [12] Zu prüfen sind insbesondere die Gesamtzahlungen über die Laufzeit, Zinssatz, Eigentumsübergang, Wartungsumfang, Reparaturpflichten, Austausch von Wechselrichter oder Speicher, Kündigungsmöglichkeiten und die Kosten bei einem Hausverkauf.

Fazit: ein Dach kann mehr sein als Schutz vor Regen

Bei einem Eigenheim gehört das Dach zu den größten Flächen des Gebäudes. Trotzdem wird sein wirtschaftliches Potenzial häufig nur betrachtet, wenn eine Reparatur ansteht. Eine geeignete Dachfläche kann Strom erzeugen, der direkt im Haushalt genutzt wird und den Netzbezug senkt. Überschüsse können unter den geltenden Regeln eingespeist und vergütet werden.

Für neue Gebäudeanlagen bis 10 kW mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 veröffentlicht die Bundesnetzagentur derzeit 7,70 Cent je kWh bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent je kWh bei Volleinspeisung. [2] Hinzu kommen steuerliche Vereinfachungen: unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer sowie eine Einkommensteuerbefreiung für bestimmte kleinere gebäudebezogene Anlagen. [5][6][7]

Das macht ein Hausdach nicht zu einer Geldmaschine. Es erklärt aber, warum ein bisher ungenutzter Teil des Hauses finanziell interessanter sein kann, als viele zunächst vermuten. Wer wissen möchte, ob das auch für das eigene Gebäude gilt, braucht keine pauschale Werbezahl, sondern eine saubere Rechnung für dieses konkrete Dach, diesen Stromverbrauch und dieses Angebot.

Ein sinnvoller Ablauf, bevor etwas unterschrieben wird:

  • Dach prüfen: nutzbare Fläche, Verschattung, anstehende Sanierung.
  • Stromverbrauch verstehen: Jahresverbrauch aus der letzten Abrechnung, Tageszeiten.
  • Zukunft mitdenken: Wärmepumpe, Elektroauto, höherer Haushaltsverbrauch.
  • Mehrere Angebote einholen und nicht nur die Endsumme vergleichen.
  • Eigenverbrauch und Einspeisung getrennt rechnen.
  • Steuern und Förderung getrennt einordnen — das sind verschiedene Regeln.
  • Erst nach dieser Prüfung unterschreiben.

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Quellen

  1. Verbraucherzentrale: Photovoltaik — was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist. Stand 12. August 2026. Grundlage für Aussagen zu Wirtschaftlichkeit, Eigenverbrauch, Autarkiegrad, Dachausrichtung, Flächenbedarf und dem Vergleich von Solarstromkosten mit Netzstrom. verbraucherzentrale.de
  2. Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze. Anzulegende Werte für Solaranlagen, Inbetriebnahme 1. August 2026 bis 31. Januar 2027. bundesnetzagentur.de
  3. Verbraucherzentrale: EEG 2023/24 — was heute für Photovoltaikanlagen gilt. Stand 1. August 2026. verbraucherzentrale.de
  4. Verbraucherzentrale: Lohnen sich Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen? verbraucherzentrale.de
  5. Bundesministerium der Finanzen: FAQ — Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. Nullsteuersatz, begünstigte Komponenten, Speicher, Wechselrichter, Zählerschrank, Energiemanagement. bundesfinanzministerium.de
  6. Gesetze im Internet: Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3. Gesetzliche Grundlage des Umsatzsteuersatzes von 0 Prozent. gesetze-im-internet.de
  7. Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz § 3 Nummer 72. Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen bestimmter gebäudebezogener Photovoltaikanlagen. gesetze-im-internet.de
  8. Bundesministerium der Finanzen: Amtliche Einkommensteuer-Hinweise, Anhang 27a — Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Einordnung der 30-kWp-Grenze je Wohn- oder Gewerbeeinheit. bundesfinanzministerium.de
  9. Bundesnetzagentur: Anmeldung, Anschluss und Registrierung von Solaranlagen. Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. bundesnetzagentur.de
  10. Gesetze im Internet: EEG § 51 — Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Spotmarktpreisen. gesetze-im-internet.de
  11. Gesetze im Internet: EEG § 51a — Verlängerung des Vergütungszeitraums. gesetze-im-internet.de
  12. Verbraucherzentrale: Photovoltaik — Solaranlage mieten, eine Alternative zum Kauf? verbraucherzentrale.de

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Energie-, Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfachte Illustrationen, keine Prognosen und keine Zusagen. Tatsächliche Beträge können höher oder niedriger ausfallen.

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