Bei einer Dachsanierung liegen zwischen zwei Angeboten für dasselbe Haus regelmäßig fünfstellige Beträge. Das liegt selten daran, dass ein Betrieb teurer kalkuliert. Meist liegt es daran, dass die Angebote nicht dasselbe enthalten.
Ein Endbetrag allein sagt deshalb wenig. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn dieselben Positionen darin auftauchen.
Welche Positionen ein vollständiges Angebot enthält
Eine Neueindeckung ist keine einzelne Leistung, sondern eine Kette von Arbeiten. Ein belastbares Angebot weist sie getrennt aus:
- Gerüst: Auf- und Abbau, Standzeit, Fläche. Eine verlängerte Standzeit wird häufig separat berechnet.
- Abdeckung und Entsorgung: Abnehmen der alten Eindeckung, Container, Entsorgungsgebühren. Bei asbesthaltigen Platten gelten besondere Vorschriften und deutlich höhere Kosten.
- Prüfung des Dachstuhls: Was passiert, wenn sich unter der alten Eindeckung Schäden zeigen? Ein Angebot sollte dafür wenigstens einen Stundenverrechnungssatz nennen.
- Unterspannbahn oder Unterdeckbahn samt Konterlattung und Traglattung.
- Dämmung, falls vorgesehen, mit Materialangabe und Dämmstärke.
- Eindeckung: Ziegeltyp, Hersteller, Menge, Verschnitt.
- Klempnerarbeiten: Dachrinnen, Fallrohre, Kehlbleche, Anschlüsse an Schornstein und Gauben.
- Durchdringungen: Dunstrohre, Lüfterziegel, Schneefanggitter, Dachfenster.
- An- und Abfahrt, Baustelleneinrichtung, Reinigung nach Abschluss.
Wo Angebote typischerweise auseinandergehen
Vier Positionen erklären in der Praxis den größten Teil der Differenz:
- Das Gerüst. In manchen Angeboten enthalten, in anderen nicht — oder mit einer Standzeit, die für den geplanten Bauablauf zu kurz bemessen ist.
- Die Entsorgung. Wird nach Gewicht oder nach Container abgerechnet? Ist der Container im Preis enthalten?
- Die Dämmung. Ob und in welcher Stärke gedämmt wird, verändert den Aufbau und damit auch Lattung und Anschlusshöhen.
- Unvorhergesehenes am Dachstuhl. Ohne vereinbarten Stundensatz wird daraus eine offene Position.
Dämmung verändert mehr als eine Position
Wird bei der Gelegenheit gedämmt, ist das keine Ergänzung, sondern ein anderer Dachaufbau. Aufsparren-, Zwischensparren- und Untersparrendämmung unterscheiden sich in Kosten, Aufbauhöhe und Eingriff in den Innenraum erheblich.
Zu klären ist außerdem, welche energetischen Anforderungen für die geplante Maßnahme gelten. Bei einer Neueindeckung greifen für die betroffenen Bauteile die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes; ob und in welchem Umfang, hängt vom Umfang der Maßnahme ab. Diese Frage gehört vor die Auftragserteilung, nicht danach. [1]
Auch der Feuchteschutz ändert sich mit dem Aufbau. Eine nachträglich gedämmte Dachfläche ohne passende Luftdichtheitsebene kann zu Bauschäden führen. Das ist kein Detail für später.
Wenn ohnehin Solar geplant ist
Steht eine Photovoltaikanlage im Raum, sollte sie vor der Neueindeckung geklärt werden — nicht danach. Zwei Gründe:
Erstens fallen Gerüst und Dacharbeiten dann nur einmal an. Zweitens lassen sich die Befestigungspunkte der Unterkonstruktion direkt bei der Eindeckung setzen, statt später Ziegel wieder zu öffnen. Auch die Kabelführung vom Dach zum Zählerschrank ist im geöffneten Zustand einfacher zu legen.
Eine Restlebensdauer des Daches von unter zehn Jahren ist umgekehrt ein Argument, die Solaranlage zurückzustellen: Bei einer späteren Sanierung müsste die Anlage abgebaut und wieder montiert werden.
Fragen, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten
- Ist das Gerüst enthalten, und für welche Standzeit?
- Wer entsorgt das Altmaterial, und ist die Gebühr enthalten?
- Welcher Stundensatz gilt für Arbeiten am Dachstuhl, die sich erst nach dem Abdecken zeigen?
- Welcher Ziegel, welcher Hersteller, welche Farbe — und ist er lieferbar?
- Welche Gewährleistung gilt auf Material und auf Ausführung?
- Wie wird das Dach während der Arbeiten gegen Witterung gesichert?
- Welche Zahlungstermine sind vereinbart, und wie hoch ist die Schlussrate?
Bei Verträgen mit Verbrauchern über Bauleistungen bestehen besondere Informationspflichten und je nach Vertragsart ein Widerrufsrecht. Welche Regeln im Einzelfall greifen, hängt von der Vertragsgestaltung ab; die Verbraucherzentralen informieren dazu neutral. [2]
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Quellen
- Gesetze im Internet: Gebäudeenergiegesetz. Anforderungen an Bauteile bei Änderungen an bestehenden Gebäuden. gesetze-im-internet.de
- Verbraucherzentrale: Handwerkerverträge und Bauleistungen. Informationspflichten, Abnahme und Mängelrechte. verbraucherzentrale.de
- Verbraucherzentrale: Dach dämmen — Möglichkeiten und Kosten. verbraucherzentrale.de
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Energie-, Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Rechenbeispiele sind vereinfachte Illustrationen, keine Prognosen und keine Zusagen. Tatsächliche Beträge können höher oder niedriger ausfallen.
Angaben beziehen sich auf den genannten Stand und können sich ändern. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine fachkundige Stelle, etwa eine Verbraucherzentrale, einen Steuerberater oder die zuständige Behörde.
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