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Informationsangebot · keine Rentenberatung Stand 08.10.2026
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Die jährliche Renteninformation ist eine Hochrechnung, keine Zusage

Welche Beträge die Renteninformation ausweist und worauf die Hochrechnung beruht.

Ein geöffneter Umschlag und ein gefaltetes Schreiben auf einem Holztisch

Einmal im Jahr kommt die Renteninformation ins Haus. Sie nennt mehrere Beträge nebeneinander, und genau das führt regelmäßig zu Missverständnissen — denn die Zahlen beantworten unterschiedliche Fragen.

Wer sie bekommt

Die Deutsche Rentenversicherung versendet die Renteninformation jährlich an Versicherte, die das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben. [1]

Wer noch keine fünf Jahre erreicht hat, erhält sie noch nicht. Das bedeutet nicht, dass keine Zeiten gespeichert wären — es fehlt lediglich die Wartezeit für den Versand.

Die Beträge nebeneinander

Das Schreiben weist in der Regel mehrere Werte aus, die auseinanderzuhalten sind:

  • Die bisher erreichte Rente. Was zustünde, wenn ab sofort keine weiteren Beiträge mehr gezahlt würden. Dieser Wert ist bereits erarbeitet.
  • Die hochgerechnete Regelaltersrente. Was sich ergäbe, wenn bis zur Regelaltersgrenze weiter so viel eingezahlt würde wie im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Das ist eine Prognose.
  • Die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Der Betrag, der bei Eintritt voller Erwerbsminderung zum jetzigen Zeitpunkt in Betracht käme.

Nur der erste Wert beschreibt den tatsächlich erreichten Stand. Die anderen beruhen auf Annahmen.

Die Annahmen stehen im Schreiben

Die Hochrechnung unterstellt, dass das durchschnittliche Einkommen der vergangenen Jahre bis zum Rentenbeginn fortbesteht. Abweichungen nach oben oder unten verändern das Ergebnis entsprechend.

Zusätzlich enthält die Renteninformation eine Darstellung möglicher künftiger Rentenanpassungen mit beispielhaften Steigerungssätzen. Auch das sind Rechenbeispiele, keine Zusagen — die tatsächliche Anpassung wird jedes Jahr neu nach der gesetzlichen Formel bestimmt.

Ein weiterer Hinweis betrifft die Kaufkraft: Die genannten Beträge sind nominal. Was sie zum Zeitpunkt des Rentenbezugs wert sein werden, hängt von der Preisentwicklung ab.

Die Rentenauskunft ist ausführlicher

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte statt der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sie ist deutlich detaillierter und enthält unter anderem den vollständigen Versicherungsverlauf sowie Angaben zu Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn. [1]

Eine Rentenauskunft kann auch früher angefordert werden, ebenso ein aktueller Versicherungsverlauf. Beides ist kostenlos.

Was sich beim Lesen prüfen lässt

  • Stimmen die gespeicherten Zeiten? Lücken im Versicherungsverlauf lassen sich über eine Kontenklärung ergänzen.
  • Sind Kindererziehungszeiten erfasst? Das ist auch für die ab 2027 wirksame Mütterrente III relevant.
  • Welcher Rentenbeginn liegt der Hochrechnung zugrunde? Ein früherer Beginn bedeutet dauerhafte Abschläge.
  • Handelt es sich um Brutto- oder Nettowerte? Die genannten Beträge sind brutto.
  • Passt die unterstellte Einkommensentwicklung zur eigenen Planung?

Für Fragen zum eigenen Versicherungskonto sind die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zuständig. Die Beratung ist kostenfrei.

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Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung: Renteninformation und Rentenauskunft. Versandvoraussetzungen, ausgewiesene Beträge, Wechsel zur Rentenauskunft ab dem 55. Lebensjahr. deutsche-rentenversicherung.de
  2. Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) § 109 — Renteninformation und Rentenauskunft. gesetze-im-internet.de
  3. Deutsche Rentenversicherung: Kontenklärung. Ergänzung fehlender Zeiten im Versicherungskonto. deutsche-rentenversicherung.de

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Renten-, Sozialversicherungs-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Genannte Beträge und Sätze sind gesetzliche Werte oder vereinfachte Illustrationen, keine Zusagen über eine persönliche Rentenhöhe.

Angaben beziehen sich auf den genannten Stand und können sich ändern. Für eine verbindliche Auskunft zur eigenen Rente wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder eine entsprechend qualifizierte Beratungsstelle.

KOHA ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht nicht in Verbindung mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder einer anderen Behörde.

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