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Informationsangebot · keine Rentenberatung Stand 08.10.2026
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Rente · Reform · Berechnung · Ansprüche

Rentenberechnung · Berechnung

Zwei Zahlen ergeben zusammen die Höhe einer gesetzlichen Rente

Wie aus Beitragsjahren Entgeltpunkte werden und wie daraus ein monatlicher Betrag entsteht.

Ein Mann am Schreibtisch macht sich Notizen neben einem aufgeschlagenen Laptop

Eine gesetzliche Rente wirkt von außen undurchsichtig, folgt aber einer offengelegten Formel. Zwei Größen tragen sie: die Entgeltpunkte, die über das Erwerbsleben gesammelt werden, und der aktuelle Rentenwert, der ihnen einen Geldbetrag zuordnet.

Was ein Entgeltpunkt ist

Ein Entgeltpunkt steht für ein Jahr, in dem jemand genau so viel verdient hat wie der Durchschnitt aller Versicherten. Wer in einem Jahr die Hälfte des Durchschnittsentgelts verdient, erhält einen halben Entgeltpunkt; wer das Doppelte verdient, zwei — soweit das Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. [1]

Der Vorteil dieser Konstruktion: Entgeltpunkte sind von der Geldentwertung unabhängig. Ein Punkt aus dem Jahr 1985 ist genauso viel wert wie einer aus 2026, weil beide dasselbe ausdrücken — ein Jahr mit Durchschnittsverdienst. Die Umrechnung in Euro geschieht erst am Ende.

Punkte entstehen nicht nur aus Beschäftigung. Auch Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und bestimmte andere Zeiten können Entgeltpunkte bringen.

Der aktuelle Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert gibt an, welchen monatlichen Bruttobetrag ein Entgeltpunkt auslöst. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er bundesweit 42,52 Euro; zuvor waren es 40,79 Euro. [2]

42,52 €Aktueller Rentenwert je Entgeltpunkt und Monat, seit 1. Juli 2026 bundeseinheitlich
45Beitragsjahre mit Durchschnittsverdienst ergeben die sogenannte Standardrente — eine Rechengröße, kein Normalfall

Dieser Wert wird jährlich zum 1. Juli neu bestimmt. Er ist der Punkt, an dem allgemeine Rentenanpassungen auf jede einzelne Rente durchschlagen.

Die Rentenformel

Die monatliche Bruttorente ergibt sich aus vier Faktoren: [1]

Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Ein vereinfachtes Beispiel: Wer 35 Entgeltpunkte gesammelt hat, zur Regelaltersgrenze in eine Altersrente geht und damit einen Zugangsfaktor von 1,0 sowie einen Rentenartfaktor von 1,0 hat, kommt auf 35 × 1,0 × 1,0 × 42,52 Euro = rund 1.488 Euro brutto im Monat.

Das ist eine Rechengröße zur Veranschaulichung der Formel, keine Aussage über eine durchschnittliche Rente und erst recht keine Prognose für einen Einzelfall.

Zugangsfaktor und Rentenartfaktor

Der Zugangsfaktor bildet den Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. Bei Beginn zur Regelaltersgrenze beträgt er 1,0. Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält Abschläge; wer den Beginn hinausschiebt, Zuschläge. Die Abschläge wirken dauerhaft, nicht nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Der Rentenartfaktor unterscheidet die Leistungsarten. Bei Altersrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt er 1,0; bei anderen Rentenarten, etwa Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten, liegt er darunter.

Wo die Rechnung endet

Die Formel liefert eine Bruttorente. Davon gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, gegebenenfalls kommen steuerliche Folgen hinzu. Der überwiesene Betrag liegt entsprechend darunter.

Wer die eigene Rente nachrechnen möchte, findet die benötigten Werte im Rentenbescheid beziehungsweise in der Rentenauskunft: dort stehen die erreichten Entgeltpunkte und die angewandten Faktoren. Für verbindliche Auskünfte ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.

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Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung: Rentenberechnung — Entgeltpunkte und Rentenformel. Bedeutung von Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert. deutsche-rentenversicherung.de
  2. Deutsche Rentenversicherung: Rentenanpassung 2026. Aktueller Rentenwert 42,52 Euro seit 1. Juli 2026, zuvor 40,79 Euro. deutsche-rentenversicherung.de
  3. Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), §§ 63 ff. — Grundsätze der Rentenberechnung. gesetze-im-internet.de

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Renten-, Sozialversicherungs-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Genannte Beträge und Sätze sind gesetzliche Werte oder vereinfachte Illustrationen, keine Zusagen über eine persönliche Rentenhöhe.

Angaben beziehen sich auf den genannten Stand und können sich ändern. Für eine verbindliche Auskunft zur eigenen Rente wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder eine entsprechend qualifizierte Beratungsstelle.

KOHA ist ein unabhängiges Informationsangebot und steht nicht in Verbindung mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder einer anderen Behörde.

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